Ab 2025 tritt die gesetzliche E-Rechnungspflicht für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B = Business-to-Business) in Kraft. Das bedeutet, ab dem 01.01.2025 wird der Empfang sowie die Verarbeitung und digitale Archivierung von E-Rechnungen für alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) verpflichtend. Dies hat zur Folge, dass Ihnen Firmen, wie z. B. Ihre Lieferanten, ab dem nächsten Jahr ohne Ihre vorherige Zustimmung nur noch E-Rechnungen (XRechnung bzw. ZUGFeRD 2.x) zusenden dürfen. Diese müssen Sie dann annehmen! Zu beachten ist, dass eine E-Rechnung, speziell die XRechnung, keine bildhafte Darstellung der Rechnung bietet und somit ohne spezielle Programme für den Empfänger nur schwer lesbar und nicht als Rechnung erkennbar ist. Des Weiteren müssen erhaltene E-Rechnungen, also Eingangsrechnungen, im Ursprungsformat aufbewahrt und unveränderbar (revisionssicher) abgespeichert werden.
Sollten Sie aktuell noch kein revisionssicheres Archivierungsprogramm nutzen, besteht im Zuge der E-Rechnungspflicht dringender Handlungsbedarf, damit Sie rechtssicher ins neue Geschäftsjahr starten können. Um Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu helfen, bieten wir Ihnen mit unserem „abis Office Manager“ ein modernes und benutzerfreundliches Dokumentenmanagementsystem, das alle Ausgangsbelege aus abis KFZ sowie alle weiteren Geschäftsdokumente, wie z. B. eingehende E-Rechnungen, GoBD- und finanzamtkonform archiviert. Darüber hinaus kann das Programm zur Einsicht von E-Rechnungen verwendet werden.
Eine Produktbeschreibung und den Bestellschein für unsere Archivierungssoftware „abis Office Manager“ finden Sie hier verlinkt:
>> PRODUKTBESCHREIBUNG + BESTELLSCHEIN <<
Im Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht sollten Sie noch wissen, dass der Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich ab 2025 bereits empfohlen, aber bis Ende 2026 nicht vorgeschrieben ist. Dennoch ist das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen in „abis KFZ“ und „abis.cs“ schon jetzt möglich. Damit erfüllen unsere Programme die aktuellen Voraussetzungen zur Rechnungsstellung an öffentliche Behörden (B2G = Business-to-Government).
Zum Thema „E-Rechungspflicht“ haben wir für Sie weitere allgemeine Informationen zusammengestellt. Das entsprechende Dokument können Sie über den folgenden Link aufrufen:
>> INFORMATIONEN ZUR E-RECHNUNGSPFLICHT <<
Gerne können Sie auch Ihren Steuerberater zu diesem Thema kontaktieren. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Versenden und Archivieren von E-Rechnungen mit unseren Programmen haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an hotline@abis-reicom.de und wir melden uns bei Ihnen.